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Pflichtangebot der Triathlon Holding GmbH an die Aktionäre der Voltabox AG gem. § 35 WpÜG

Disclaimer – Rechtliche Hinweise

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Triathlon Holding GmbH (die „Bieterin“) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen in Zusammenhang mit ihrem Pflichtangebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) (das „Pflichtangebot“) zum Erwerb sämtlicher Aktien der Voltabox AG (die „Gesellschaft“) vorgesehen ist.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme auf dieser Seite zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot enthalten.

Auf dieser Internetseite werden Sie die Veröffentlichung der Kontrollerlangung durch die Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG sowie die Angebotsunterlage, nachdem die BaFin deren Veröffentlichung gestattet hat, die Bekanntmachungen gemäß § 23 WpÜG sowie etwaige Mitteilungen und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot finden. Sämtliche auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere jener des WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG‑Angebotsverordnung) und sonstiger im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot anwendbaren Rechtsvorschriften.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet und durchgeführt. Eine Durchführung nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Es sind keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Pflichtangebots bei Wertpapierregulierungsbehörden anderer Rechtsordnungen beantragt worden oder vorgesehen. Die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als der Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und die Aktionäre der Gesellschaft können auf die Anwendung anderer ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen.

Für Aktionäre der Gesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten ergeben bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen, die nach einem anderen Recht entstehen als dem Recht des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich bei der Gesellschaft um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, die bei einem Handelsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Gesellschaft haben. Es ist für Aktionäre der Gesellschaft daher unter Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht wegen Verstößen gegen Gesetze des Lands ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnten sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Gesellschaft ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder sonstige Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann in den Anwendungsbereich von anderen Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder sonstige Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und andere mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen von Dritten daher nicht in Ländern veröffentlicht, versendet, verteilt oder sonst wie verbreitet werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sind in irgendeiner Weise dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft erfolgte ausschließlich auf der Grundlage der Regelungen und Bedingungen des Pflichtangebots. Die weiteren auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und abrufbaren Unterlagen stellen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar; ebenso wenig beinhalten oder bezwecken sie die Abgabe einer Zusicherung oder die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Regelungen und Bedingungen des Pflichtangebots können von den auf dieser Internetseite beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Maßgeblich sind ausschließlich die Regelungen und Bedingungen des Pflichtangebots, wie sie in der veröffentlichten Angebotsunterlage enthalten sein werden. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Pflichtangebots, soweit rechtlich möglich, vor.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen und zur Kenntnis genommen habe.